Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Purora Gmbh & Co KG ist bemüht ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites https://purora.at/ und https://b2b.purora.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

·     Einzelne Elemente haben keinen ausreichenden Farbkontrast

·     Einige Abbildungen haben keinen Alternativtext

·     Manche Links haben keinen wahrnehmbaren Alternativtext

·     Vereinzelt ist das Zoomen und Skalieren deaktiviert

·     Einzelne Steuerelemente sind verschachtelt in die Website eingebunden

·     Einzelne scrollbare Regionen sind nicht per Tastatur erreichbar

·     Manche ARIA Befehle haben keinen zugänglichen Namen

Diese Erklärung wurde am 04.09.2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen
Verein zur Förderung der kundenfreundlichen Nutzung des Internet
c /o ÖIAT (Österr. Institut für angewandte Telekommunikation) durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Rückmeldung und Kontaktdaten
Sollten Sie auf unserer Website dennoch auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
E-Mail: office@purora.at
Telefon: +43 7202 7069 9555

Wir werden uns bemühen, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Verbesserungen umzusetzen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.